Stand 6. Oktober 2026 · keine Steuerberatung
Forschungszulage für KI-Entwicklung
Wer eigene KI-Lösungen mit echtem technischem Risiko entwickelt, kann sich einen Teil der Personal- und Auftragskosten über die Steuer zurückholen: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 %. Ohne Förderwettbewerb, auch rückwirkend.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 25 % der förderfähigen Aufwendungen; kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition der AGVO) können zusätzlich 10 Prozentpunkte beantragen, also 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG).
- Obergrenze: Für Aufwand ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Bemessungsgrundlage höchstens 12 Mio. € pro Jahr, zuvor 10 Mio. € (§ 3 Abs. 5 FZulG). Für KMU sind das bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr.
- Wer: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit betrieblichen Einkünften, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform. Bei Personengesellschaften wie einer gewerblichen GbR ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt (§ 1 FZulG).
- Kein Wettbewerb, kein Budgetdeckel: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch. Die Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt, auch bei Verlusten (§ 10 FZulG).
- Rückwirkend: Die Bescheinigung kann vor, während oder nach dem Vorhaben beantragt werden (BSFZ-FAQ).
Was zählt als förderfähiger Aufwand?
Nach § 3 FZulG gehören dazu:
- Löhne und Gehälter der Beschäftigten, soweit sie im begünstigten Vorhaben forschen oder entwickeln.
- Eigenleistung von Einzelunternehmern: 100 € je nachgewiesener Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro Woche. Bei Personengesellschaften gilt das für eine vertraglich vereinbarte Tätigkeitsvergütung der Gesellschafter für FuE-Arbeit. Den Satz von 100 € (vorher 70 €) gibt es für Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2026 (BSFZ zum Investitionssofortprogramm).
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts, wenn Sie FuE an einen Auftragnehmer mit Geschäftsleitung in der EU oder im EWR vergeben (für Aufträge ab dem 28. März 2024; § 3 Abs. 4, § 2 Abs. 5 FZulG).
- Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 28. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich im Vorhaben genutzt werden (§ 3 Abs. 3a).
- Gemeinkostenpauschale: zusätzlich 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen, aber nur für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b).
Wann ist ein KI-Projekt Forschung und Entwicklung?
Entscheidend ist nicht das Wort „KI“, sondern ob Sie etwas Neues entwickeln, dessen Gelingen technisch ungewiss ist, und ob Sie dabei systematisch vorgehen (Ziele, Arbeitspakete, Meilensteine). Die Bescheinigungsstelle nennt ausdrücklich, was nicht dazu gehört (BSFZ: Definition von FuE):
- Einführung und Konfiguration etablierter Software oder Hardware
- Portierung von Software, zum Beispiel von einer lokalen Lösung in die Cloud
- Baukastenartiges Zusammensetzen fertiger (automatisierter) Software-Lösungen ohne wissenschaftliche oder technische Risiken
- Routinemäßige Entwicklungsarbeit wie Testen, Fehlerbehebung oder Dokumentation
Für die Praxis heißt das: Einen fertigen Chatbot einzurichten oder ein KI-Abo einzuführen ist in der Regel keine FuE. Dafür passen eher Landesprogramme zur Digitalisierung (siehe Förder-Check). Kommt dagegen ein neues Verfahren heraus, bei dem zu Beginn offen ist, ob es technisch funktioniert, etwa ein eigenes Modell für eine Aufgabe, an der verfügbare Lösungen nachweislich scheitern, kann das experimentelle Entwicklung sein. Die Einordnung trifft allein die Bescheinigungsstelle im Einzelfall.
Rechenbeispiele
Vereinfachte Beispiele zur Veranschaulichung, keine Steuerberatung. Annahmen: KMU, Vorhaben beginnt 2026, die BSFZ bescheinigt das Vorhaben.
| Beispiel A: KMU mit eigenem Team und Auftragnehmer | Betrag |
|---|---|
| Gehälter, anteilig für FuE-Tätigkeit | 90.000 € |
| Auftragsforschung: Entgelt 40.000 €, davon 70 % | 28.000 € |
| Gemeinkostenpauschale 20 % von 118.000 € | 23.600 € |
| Bemessungsgrundlage | 141.600 € |
| Forschungszulage 35 % | 49.560 € |
| Beispiel B: GbR, zwei Gesellschafter entwickeln selbst | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarte Tätigkeitsvergütung für 800 nachgewiesene FuE-Stunden × 100 € | 80.000 € |
| Gemeinkostenpauschale 20 % | 16.000 € |
| Bemessungsgrundlage | 96.000 € |
| Forschungszulage 35 % | 33.600 € |
Ablauf in vier Schritten
- Vorhaben abgrenzen und beschreiben: Ziel, Stand der Technik, was daran neu ist, welche technischen Risiken bestehen, Arbeitspakete und Zeitplan.
- Bescheinigung bei der BSFZ beantragen: online und kostenfrei. Laut BSFZ ist spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung mit einem Bescheid zu rechnen (BSFZ-FAQ).
- Aufwand dokumentieren: Stundenaufzeichnungen je Person und Vorhaben, Verträge und Rechnungen bei Auftragsforschung.
- Forschungszulage beim Finanzamt beantragen: nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, auf Basis der Bescheinigung. Meist übernimmt das Ihre Steuerberatung.
Auch für vergangene Jahre
Begünstigt sind Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben (BSFZ). Die Festsetzungsfrist beträgt laut BSFZ maximal vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind; wurde der Bescheinigungsantrag innerhalb dieser Frist gestellt, kann der Antrag beim Finanzamt auch später folgen (BSFZ-FAQ). Für Aufwand aus 2022 läuft diese Frist demnach Ende 2026 aus. Die genauen Fristen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung prüfen.
Kombination mit anderen Förderungen
Die Forschungszulage darf neben anderen Förderungen gewährt werden, aber Kosten, die bereits anderweitig gefördert werden, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage (§ 7 FZulG). Pro Unternehmen und Vorhaben dürfen alle staatlichen Beihilfen zusammen 15 Mio. € nicht übersteigen (§ 4 Abs. 3 FZulG). Sinnvoll ist daher eine saubere Trennung: zum Beispiel ein Landeszuschuss für die Einführung von Standardsoftware und die Forschungszulage für den Teil, in dem wirklich Neues entwickelt wird.
Wie neuravision dabei hilft
Wir entwickeln KI-Lösungen für den Mittelstand. Wenn Ihr Vorhaben einen echten Entwicklungsteil hat, planen wir ihn so, dass er sich sauber abgrenzen und dokumentieren lässt: Arbeitspakete, technische Risiken, Meilensteine, Stundennachweise. Beauftragen Sie uns mit diesem Entwicklungsteil, kann das als Auftragsforschung mit 70 % des Entgelts in Ihre Bemessungsgrundlage eingehen, sofern die BSFZ das Vorhaben bescheinigt. Ob das bei Ihnen zutrifft, sagen wir Ihnen in der Kurzprüfung offen, auch wenn die Antwort „eher nicht“ lautet. Steuerberatung leisten wir nicht; den Antrag beim Finanzamt stellt Ihr Unternehmen, meist mit der Steuerberatung.
Typische Fehler bei Förderung allgemein
- Erst beauftragt, dann beantragt. Bei Zuschüssen muss der Antrag in der Regel vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn gilt meist schon die erste rechtsverbindliche Bestellung oder Auftragsvergabe; vorbereitende Schritte wie Angebote einholen oder vorläufige Machbarkeitsstudien zählen nicht (AGVO Art. 2 Nr. 23 und Art. 6). Die genaue Regel steht in der jeweiligen Richtlinie.
- De-minimis-Grenze übersehen. Viele Programme sind De-minimis-Beihilfen: höchstens 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren, über alle Programme hinweg (VO (EU) 2023/2831, Art. 3). Frühere De-minimis-Hilfen müssen im Antrag angegeben werden.
- Doppelförderung (Kumulierung). Dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht aus zwei Programmen gefördert werden. Kombinationen gehen, wenn die Kosten sauber getrennt sind und beide Richtlinien es erlauben.
- Falscher Anbieter. Manche Programme verlangen registrierte Berater, autorisierte Coaches oder zertifizierte Bildungsträger. Das vor der Auswahl des Dienstleisters klären.
- Vorfinanzierung vergessen. Zuschüsse fließen meist erst nach Abschluss und Verwendungsnachweis.
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Häufige Fragen zur Forschungszulage
Gilt die Forschungszulage auch für KI-Projekte?
Ja, wenn das Projekt Forschung oder experimentelle Entwicklung ist: etwas Neues mit technischem Risiko, systematisch geplant. Die Einführung oder Konfiguration fertiger KI-Software zählt nach Angaben der Bescheinigungsstelle nicht dazu.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Die Bescheinigung kann vor, während oder nach dem Vorhaben beantragt werden. Begünstigt sind Vorhaben mit Beginn nach dem 1. Januar 2020; die Festsetzungsfrist beträgt laut BSFZ maximal vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind.
Was kostet die Bescheinigung und wie lange dauert sie?
Beantragung und Ausstellung der Bescheinigung sind kostenfrei. Laut BSFZ ist spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung mit einem Bescheid zu rechnen.
Bekommen auch Einzelunternehmer und GbR die Forschungszulage?
Ja. Bei Personengesellschaften ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt. Eigene FuE-Arbeit von Einzelunternehmern und eine vertraglich vereinbarte FuE-Tätigkeitsvergütung von Gesellschaftern zählen mit 100 € je nachgewiesener Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche (für Tätigkeiten ab 2026).
Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselben Kosten: Bereits anderweitig geförderte Aufwendungen dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage. Zudem dürfen alle staatlichen Beihilfen für ein Vorhaben zusammen 15 Mio. € pro Unternehmen nicht übersteigen.
Hinweis zu den Angaben
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 6. Oktober 2026. Keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung im rechtlichen Sinne. Maßgeblich sind allein die gültigen Richtlinien und Auskünfte der Fördergeber; Programme ändern sich und Budgets können ausgeschöpft sein. Einträge, deren aktuellen Status wir nicht auf einer offiziellen Seite bestätigen konnten, sind als „Status unklar“ markiert. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@neuravision.de.