Richtlinie vom 10.06.2026 · Stand 6. Oktober 2026

KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern: 50 % Zuschuss für Ihr KI-Projekt

Das Land fördert seit Juni 2026 die Einführung von KI in kleinen und mittleren Unternehmen: vom Website-Chatbot über den Sprachassistenten bis zur automatisierten Angebotserstellung. Hier steht, was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und worauf Sie vor dem Antrag achten müssen.

50 %
Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben
50.000 €
maximaler Zuschuss je Vorhaben
bis 100
Beschäftigte, gewerbliche KMU in MV
31.12.2027
Richtlinie gilt bis

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 € je Vorhaben, als nicht rückzahlbare De-minimis-Beihilfe (Nr. 5 der Richtlinie).
  • Wer: Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gewerbesteuerpflichtig) mit bis zu 100 Beschäftigten und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (Nr. 3, 4.7).
  • Was: Hard- und Software zur Einführung von KI, die überwiegend selbstlernend ist, plus untergeordnete, zwingend nötige Leistungen wie Beratung und Schulung von Multiplikatoren (Nr. 4.1, 5.4).
  • Mindestgröße: Die förderfähigen Ausgaben müssen 15.000 € (bis 50 Beschäftigte) bzw. 20.000 € (mehr als 50) überschreiten (Nr. 4.6).
  • Zeitpunkt: Antrag elektronisch vor Vorhabenbeginn. Schon ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn; Angebote einholen und planen ist erlaubt (Nr. 7.1.3).
  • Laufzeit: Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027 (Nr. 8). Gefördert wird nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Nr. 1.3).

Quellen: Richtlinie vom 10.06.2026, AmtsBl. M-V 2026 S. 521, TBI: Informationen zur KI-Förderung, TBI: Hinweise für Antragsteller, Stand 07.09.2026. Abgerufen am 6. Oktober 2026.

Welche KI-Anwendungen gefördert werden

Die Richtlinie nennt vier Anwendungsbereiche (Nr. 2):

Leistungserbringung

Terminplanung und Disposition, Materialbedarfsprognose, Qualitätssicherung, Wissens- und Supportsysteme, vorausschauende Wartung, generatives Design, Werker-Assistenz, Prozessautomation, Kundenservice, Sprachassistenten

Marketing und Vertrieb

Automatische Social-Media-Posts, Website-Chatbots, Preisoptimierung, Kundenfeedback-Analyse, Angebotserstellung, Nachfrageprognose, Content- und Texterstellung

Logistik

Lagerbestandsoptimierung, Absatzprognosen, Routenoptimierung, Laderaum-Optimierung, Terminplanung

IT-Sicherheit

Cybersicherheit und Cyber-Abwehr, Datenflusskontrolle, Identitäts- und Zugriffskontrolle

Förderfähig

  • Investitionen in Hard- und Software für die KI-Lösung
  • Untergeordnete, zwingend nötige Leistungen, auch Beratung und Schulung von Multiplikatoren
  • Software-Lizenzen mit mindestens drei Jahren Laufzeit, wenn die drei Jahre vollständig im Bewilligungszeitraum bezahlt werden

Nicht förderfähig

  • Standard-IT wie PCs, Laptops, Server, Bürosoftware, Standard-Websites, wenn sie für sich allein beschafft wird
  • Monatlich kündbare Abos und Lizenzen unter drei Jahren Laufzeit
  • Eigenleistungen, gebrauchte Güter, Reisekosten, Ersatzbeschaffungen
  • Rein regelbasierte Systeme ohne Lernfähigkeit

Quelle: TBI-Hinweise für Antragsteller, Stand 07.09.2026.

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Rechenbeispiele

Vereinfachte Beispiele; maßgeblich sind die tatsächlich förderfähigen Ausgaben laut Bewilligung.

BeispielFörderfähige AusgabenZuschuss 50 %Eigenanteil
Website-Chatbot mit Wissensdatenbank, 20 Beschäftigte24.000 €12.000 €12.000 €
Sprachassistent und automatisierte Angebotserstellung, 60 Beschäftigte48.000 €24.000 €24.000 €
Größeres Vorhaben mit Prognose und Disposition130.000 €50.000 € (Höchstbetrag)80.000 €

Der Zuschuss wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: erst wenn die Ausgaben geleistet sind (Nr. 7.3.1). Die Finanzierung des Eigenanteils müssen Sie mit dem Antrag nachweisen.

Ablauf: Antrag vor Projektstart

  1. Projekt zuschneiden: Ist-Prozess, KI-Lösung und Ziele nachvollziehbar beschreiben; die Verbesserung gegenüber heute muss deutlich werden (Nr. 4.2, 7.1.2).
  2. Unterlagen sammeln: Antragsformular mit Anlagen (KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, Bestätigung zum Eigenanteil), Gewerbeanmeldung, Angebote, Nachweis der KI-Eigenschaften durch Hersteller oder Händler, Fotos der Betriebsstätte und möglichst des Ist-Prozesses (TBI: Antragstellung).
  3. Antrag elektronisch stellen: mit ELSTER-Unternehmenszertifikat über das MV-Serviceportal. Mit Eingang gilt der vorzeitige Beginn als genehmigt, auf eigenes Risiko.
  4. Bewilligung abwarten oder auf eigenes Risiko starten: Ein vollständiger Antrag soll innerhalb von sechs Monaten beschieden werden (Nr. 7.2.1).
  5. Umsetzen, bezahlen, abrufen: Projektzeitraum grundsätzlich 12 Monate; Mittel in der Regel in einer Anforderung abrufen; Verwendungsnachweis bis Ende des Bewilligungszeitraums (Nr. 4.5, 7.3, 7.4).
  6. Nachher: Zweckbindung bis drei Jahre nach der Schlusszahlung, danach ein Verwertungsbericht (Nr. 6.1, 7.5).

Stolperfallen

  • Zu früh unterschrieben: Ein Auftrag vor Antragseingang macht die Förderung unmöglich.
  • Abo statt Kauf: Monatliche SaaS-Gebühren zählen nicht; nur Lizenzen ab drei Jahren Laufzeit, im Bewilligungszeitraum vollständig bezahlt.
  • Bagatellgrenze knapp verfehlt: Bei 15.000 € bzw. 20.000 € oder weniger gibt es nichts.
  • Nur ein Vorhaben in drei Jahren: Lieber ein gut zugeschnittenes Projekt als zwei kleine (Nr. 4.4).
  • KI-Texte im Antrag: Mit KI erzeugte Inhalte in der Projektbeschreibung müssen kenntlich gemacht werden (Nr. 6.7).
  • Doppelförderung: Dieselben Ausgaben dürfen nicht zusätzlich anders gefördert werden; De-minimis-Grenze von 300.000 € in drei Jahren beachten (Nr. 4.10, 6.3).
  • AI Act: Die geförderte KI muss die Vorgaben der EU-KI-Verordnung einhalten (Nr. 6.8). Dazu gehört auch die KI-Kompetenz der Beschäftigten; mehr dazu im KI-Kompetenz-Check.

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Projekte über 15.000 € vor Zuschuss

Für Unternehmen mit Betriebsstätte in MV (gewerbliche KMU bis 100 Mitarbeitende): Wir planen ein KI-Projekt – z. B. Telefon- oder Sprachassistent, Website-Chatbot, Angebotserstellung oder Prozessautomation – so, dass es die Voraussetzungen der KI-Förderrichtlinie MV vom 10.06.2026 erfüllt (Zuschuss 50 %, max. 50.000 €). Antrag stellen Sie vor Projektbeginn; wir liefern Projektbeschreibung und Angebot dafür. Ob gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.

Projektskizze und Angebot für den Antrag innerhalb von 10 Werktagen nach Erstgespräch; Umsetzung nach Bewilligung.

  • Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben die Grundbedingungen erfüllt, und sagen es offen, wenn nicht.
  • Wir liefern Projektbeschreibung, Zeitplan und Angebot so, wie der Antrag sie braucht, inklusive Beschreibung der KI-Eigenschaften der Lösung.
  • Nach dem Antrag setzen wir um und liefern die Unterlagen für Mittelabruf und Verwendungsnachweis.
  • Den Antrag stellt Ihr Unternehmen selbst über das MV-Serviceportal.
  • Über die Bewilligung entscheidet allein die TBI als Bewilligungsbehörde.
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB).

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Kostenloses Erstgespräch, 20 Minuten per Telefon oder Video.

Häufige Fragen zur KI-Förderung MV

Wird ein Chatbot in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?

Ja, Website-Chatbots stehen ausdrücklich in der Liste der Anwendungsbereiche (Nr. 2 der Richtlinie). Voraussetzung ist, dass überwiegend selbstlernende KI eingesetzt wird. Laut TBI zählen dazu auch Systeme, die in ihrer Entwicklung gelernt haben, etwa Sprachmodelle. Rein regelbasierte Chatbots sind nicht förderfähig.

Darf ich vor der Bewilligung mit dem Projekt beginnen?

Mit Eingang des elektronischen Antrags bei der TBI gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn automatisch als genehmigt. Ein Start vor der Bewilligung erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Anspruch auf die Förderung (Nr. 7.1.3). Vor dem Antrag dürfen Sie Angebote einholen und planen, aber keinen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen.

Werden monatliche Software-Abos gefördert?

Nur eingeschränkt: Laufende Nutzungsentgelte wie Lizenzgebühren sind laut TBI-Hinweisen nur förderfähig, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre läuft und die Zahlung für diese drei Jahre vollständig im Bewilligungszeitraum geleistet wird. Monatlich kündbare Abos fallen damit heraus.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Laut Richtlinie ist ein vollständiger Antrag innerhalb von sechs Monaten zu bescheiden (Nr. 7.2.1). Das Vorhaben selbst soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.

Können Arztpraxen, Kanzleien oder Beratungsunternehmen die KI-Förderung MV nutzen?

Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem freiberuflich Tätige nach § 18 EStG, Beratungsunternehmen, Krankenhäuser und MVZ, Finanz- und Versicherungsdienstleister sowie Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (Nr. 3.4). Antragsberechtigt sind gewerbesteuerpflichtige KMU mit bis zu 100 Beschäftigten.

Kann ich die KI-Förderung MV mit anderen Programmen kombinieren?

Nicht für dieselben Ausgaben (Nr. 4.10). Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe; alle De-minimis-Hilfen zusammen dürfen 300.000 € in drei Jahren nicht übersteigen. Andere, klar abgegrenzte Kosten können über andere Programme laufen, etwa eine längere Weiterbildung über den Bildungsscheck.

Wer entscheidet über den Antrag?

Die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin als Bewilligungsbehörde, nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Nr. 1.3). Auch neuravision kann keine Bewilligung zusagen.

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Hinweis zu den Angaben

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 6. Oktober 2026. Keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung im rechtlichen Sinne. Maßgeblich sind allein die gültigen Richtlinien und Auskünfte der Fördergeber; Programme ändern sich und Budgets können ausgeschöpft sein. Einträge, deren aktuellen Status wir nicht auf einer offiziellen Seite bestätigen konnten, sind als „Status unklar“ markiert. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@neuravision.de.

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