BundZuschuss + KreditAntrag möglich
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung
KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
- Förderquote
- Kredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten Kreditbetrags
- Höchstbetrag
- Kredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €
- Für
- Software, Hardware, Schulung, Beratung
- Status
- Seit 01.07.2025 beantragbar; Nachfolger des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits (380, 390, 391). Merkblätter Stand 23.04.2026.
Was gefördert wird: Zinsgünstiger Kredit für Investitionen und Betriebsmittel in Digitalisierungsvorhaben. Förderfähig sind Hard- und Software einschließlich Implementierung mit internen und externen Personal- und Beraterkosten, IT-Sicherheit, Weiterbildung und Prozessdigitalisierung; in Stufe 3 („HighEnd“) auch die KI-Integration mit unternehmensinternen Daten. In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss.
Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Gewerbliche Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz), Einzelunternehmer und Freiberufler mit Vorhaben in Deutschland. Stufe 1 („Basisdigitalisierung“) nur für KMU nach EU-Definition, die vorher den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben. Stufe 2 und 3 auch für größere Mittelständler mit bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz. Die Variante 512 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.
Bezug zu KI-Projekten: Stufe 3b nennt ausdrücklich die KI-Integration in Wertschöpfungsbereiche, wenn die KI unternehmensinterne Daten nutzt (beste Zinskonditionen, 5 % Zuschuss). Unverzichtbare Begleitinvestitionen und Weiterbildung zu KI sind förderfähig.
Stolperfallen
- Standardsoftware mit integrierten KI-Tools gilt laut Merkblatt nicht als Einsatz von Zukunftstechnologien (keine Stufe 3).
- Stufe 1 bringt keinen Zuschuss und setzt den KfW-Digitalisierungs-Check voraus.
- Der Zuschuss wird nur als De-minimis-Beihilfe gewährt (max. 300.000 € in drei Jahren), muss spätestens drei Monate nach Kreditzusage beantragt werden und wird erst nach Vollauszahlung des Kredits ausgezahlt.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen.
- Es ist ein Kredit: bankübliche Sicherheiten und eine Bonitätsprüfung durch die Hausbank sind nötig, der Zins hängt von der Bonität ab.
- Finanziert wird pro Vorhaben ein Zeitraum von höchstens 24 Monaten ab Vorhabenbeginn.
Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschuss + KreditAntrag möglich
KfW ERP-Förderkredit Innovation
KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit Innovation (513, 514)
- Förderquote
- Kredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten Kreditbetrags
- Höchstbetrag
- Kredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €
- Für
- F&E, Software, Hardware, Beratung
- Status
- Seit 01.07.2025 beantragbar; Nachfolger des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits. Merkblatt Stand 23.04.2026.
Was gefördert wird: Zinsgünstiger Kredit für Innovationsvorhaben, von einfachen Produkt- und Prozessverbesserungen (Stufe 1) über Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren (Stufe 2) bis zu großen Vorhaben und KI-Innovationen (Stufe 3). Finanziert werden u. a. Personalkosten, Instrumente, Auftragsforschung und Beratung. In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss.
Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Das Vorhaben muss für das Unternehmen neu sein bzw. eine deutliche Verbesserung darstellen.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU und größere Mittelständler mit bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Vorhaben in Deutschland. Stufe 1a („einfache Produktverbesserungen“) erst ab fünf Jahren am Markt. Die Variante 514 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.
Bezug zu KI-Projekten: Stufe 3b fördert ausdrücklich die Entwicklung und Umsetzung von KI-Innovationen, die für das Unternehmen neu sind, sowie Innovationen mit KI-basierten Entwicklungsmethoden, jeweils zu den günstigsten Konditionen. Ergebnisse aus KI-Funktionen, die in Standard-Tools integriert sind, zählen nicht.
Stolperfallen
- KI-Funktionen in Standard-Tools gelten nicht als KI-Innovation im Sinne der Stufe 3b.
- Bei FuE-Kosten nach Stufe 2a (AGVO-Variante) können keine Eigenleistungen des Inhabers angesetzt werden; in der beihilfefreien bzw. De-minimis-Variante bis 100 € je Stunde.
- Der Zuschuss wird nur als De-minimis-Beihilfe gewährt und erst nach Vollauszahlung des Kredits ausgezahlt.
- Bankübliche Sicherheiten und eine Bonitätsprüfung durch die Hausbank sind erforderlich.
Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundKostenloses AngebotVerfügbar
EDIH
EU-Kommission (Programm Digitales Europa) mit nationaler/regionaler Kofinanzierung · European Digital Innovation Hubs (EDIH) in Deutschland
- Förderquote
- in der Regel kostenlos (je Hub prüfen)
- Höchstbetrag
- Kein Geldzuschuss; Leistungen der Hubs
- Für
- Beratung, Schulung
- Status
- Die EU-Kommission hat im Oktober 2025 die Weiterförderung von 83 EDIH mit KI-Schwerpunkt angekündigt. Der Status ist je Hub unterschiedlich: EDITH (Hessen) meldet das Projektende, EDIH-SH und pro_digital bieten im Oktober 2026 Leistungen an.
Was gefördert wird: Regionale Anlaufstellen mit 'Test before invest', technischer Expertise, Schulungen sowie Finanzierungs- und Förderberatung zur Digitalisierung. Seit 2025 mit verstärktem KI-Fokus, u. a. als erste Anlaufstelle zur Erprobung von KI-Lösungen und zur Beratung zum AI Act.
Wichtigste Bedingung: Leistung hängt vom regional zuständigen Hub und dessen aktueller Förderung ab.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU, Start-ups, Mid-Caps und öffentliche Verwaltung; Zuständigkeit regional bzw. thematisch je Hub. Im EU-Katalog sind 16 EDIH in Deutschland gelistet; in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinen eigenen EDIH (nächstgelegen u. a. EDIH-SH in Kiel, pro_digital in Wildau, EDIH4UrbanSAVE in Hamburg).
Bezug zu KI-Projekten: KI-Erprobung, Schulungen und AI-Act-Orientierung; geeignet für Machbarkeitsprüfungen vor einer Investition.
Stolperfallen
- Nicht jeder deutsche Hub ist 2026 noch gefördert; Angebot vorab beim Hub prüfen.
- Kein Geldzuschuss für Investitionen oder externe Dienstleister.
- Leistungen an Unternehmen können beihilferechtlich (z. B. De-minimis) erfasst werden; dies wurde nicht für alle Hubs geprüft.
Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
BAFA-Beratungsförderung
BMWE / BAFA (ESF Plus) · Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Förderquote
- 80 % (neue Bundesländer inkl. Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) bzw. 50 % (übrige Länder)
- Höchstbetrag
- Förderfähig max. 3.500 € Beratungskosten je Beratung: Zuschuss max. 2.800 € (Ost) bzw. 1.750 € (West)
- Für
- Beratung
- Status
- Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis 31.12.2026 gestellt werden. Eine Nachfolgeregelung ab 2027 war am 06.10.2026 auf den offiziellen Seiten nicht veröffentlicht. Seit 15.11.2025 wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet.
Was gefördert wird: Zuschuss zum Honorar einer konzeptionellen Einzelberatung (höchstens fünf Beratungstage) zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, z. B. zu einer KI- oder Digitalisierungsstrategie. Förderfähig sind Honorar, Auslagen und Reisekosten des Beraters, ohne Umsatzsteuer.
Wichtigste Bedingung: Antrag online über eine Leitstelle stellen und erst nach Erhalt des Informationsschreibens mit der Beratung beginnen; schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft oder Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmens-/Steuer-/Rechtsberatungen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen in Insolvenz.
Bezug zu KI-Projekten: Gut geeignet für KI-Potenzialanalysen und KI-Strategieberatung. Nicht förderfähig sind Beratungen, die auf den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen des Beraters zielen (Neutralitätsgebot), sowie Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen.
Frist: 31.12.2026 (letzter Tag der Antragstellung)
Stolperfallen
- Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben der Leitstelle schließt, verliert die Förderung.
- Der Berater muss beim BAFA registriert und freigeschaltet sein.
- Höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtlinienlaufzeit.
- Das Honorar muss vollständig bezahlt und per Kontoauszug nachgewiesen werden; Barzahlung oder Verrechnung schließt die Förderung aus.
- Kumulierungsverbot: keine weiteren öffentlichen Zuschüsse für dieselbe Beratung.
- Ausgeschlossen sind Beratungen überwiegend zu Fördermitteln, Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen sowie Vermittlungstätigkeiten.
- Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung brauchen ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner; die Bestätigung ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
- Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens vollständig einreichen.
- Beratungsbericht nach BAFA-Vorgaben ist Pflicht und muss von Berater und Unternehmen unterschrieben werden.
Quelle: bafa.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundKostenloses AngebotVerfügbar
Mittelstand-Digital Zentren
BMWE · Mittelstand-Digital Zentren (Netzwerk Mittelstand-Digital)
- Förderquote
- kostenlos
- Höchstbetrag
- Kein Geldzuschuss; Leistungen werden vom Zentrum erbracht
- Für
- Beratung, Schulung
- Status
- Das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock bietet im Oktober 2026 aktiv Veranstaltungen an. Die Förderlaufzeit der aktuellen Netzwerkphase konnte nicht geprüft werden, weil mittelstand-digital.de und die BMWE-Seiten durch Bot-Schutz nicht abrufbar waren.
Was gefördert wird: Kostenlose Veranstaltungen, Praxisvorträge, Fortbildungen und individuelle Digitalprojekte für KMU und Handwerk, einschließlich KI-Trainerinnen und -Trainern, die bei der Identifikation von KI-Potenzialen und der Planung von KI-Maßnahmen unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern: Mittelstand-Digital Zentrum Rostock.
Wichtigste Bedingung: Leistungen werden durch das Zentrum selbst erbracht; es fließt kein Geld an das Unternehmen.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe; Ansprechpartner sind die regionalen bzw. thematischen Zentren.
Bezug zu KI-Projekten: Guter niedrigschwelliger Einstieg: KI-Grundlagen, Readiness-Check und Potenzialidentifikation. Die Umsetzung durch externe Dienstleister wird nicht finanziert.
Stolperfallen
- Kein Zuschuss für eigene Investitionen oder externe Berater.
- Angebote und Schwerpunkte unterscheiden sich je Zentrum (Rostock: u. a. Gesundheitswirtschaft, Medizintechnik, Tourismus, Bauwirtschaft).
- Laufzeit der aktuellen Förderphase nicht amtlich bestätigt.
Quelle: mittelstand-digital.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundSteuerliche FörderungAntrag möglich
Forschungszulage
Bund (BMF/BMFTR); Bescheinigung: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ); Festsetzung: Finanzamt · Steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
- Förderquote
- 25 % (KMU 35 %)
- Höchstbetrag
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr (Aufwand ab 2026); Zulage für KMU damit bis 4,2 Mio. € pro Jahr
- Für
- F&E
- Status
- Rechtsanspruch, laufend möglich. Bescheinigungsantrag bei der BSFZ jederzeit (vor, während oder nach dem Vorhaben), anschließend Antrag beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
Was gefördert wird: Steuerliche Zulage auf förderfähige Aufwendungen begünstigter FuE-Vorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung): Arbeitslöhne, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und mitarbeitenden Gesellschaftern, 70 % der Auftragsforschung (Auftragnehmer in EU/EWR) sowie Abschreibungen. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu.
Wichtigste Bedingung: Das Vorhaben muss FuE im Sinne des FZulG sein (Neuheit und technisches Risiko) und von der BSFZ bescheinigt werden; die Bescheinigung ist Grundlage für die Festsetzung durch das Finanzamt.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche (nicht steuerbefreit). Bei Mitunternehmerschaften (z. B. gewerblich tätige GbR, OHG, KG) ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt. Die KMU-Erhöhung auf 35 % gilt für KMU nach Anhang I AGVO.
Bezug zu KI-Projekten: Geeignet, wenn Sie eigene KI-Lösungen mit technischem Risiko entwickeln (z. B. neue Modelle, Algorithmen oder Verfahren): Das kann als experimentelle Entwicklung begünstigt sein. Die BSFZ schließt dagegen Einführung und Konfiguration etablierter Software, Portierungen und baukastenbasierte Zusammensetzung von Software ohne wissenschaftliche oder technische Risiken ausdrücklich aus.
Frist: Antrag beim Finanzamt bis zu vier Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Aufwand entstanden ist
Stolperfallen
- Reine Einführung oder Konfiguration fertiger KI-Tools (z. B. Chatbot-Abo) gilt nicht als FuE.
- Ohne BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt keine Zulage fest.
- Kosten, die bereits anderweitig gefördert werden (z. B. durch ZIM-Zuschuss), dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage (§ 7 FZulG).
- Die 20-%-Gemeinkostenpauschale gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben.
- Eigenleistungen werden nur je nachgewiesener Arbeitsstunde anerkannt (100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, für Tätigkeiten ab 2026; davor 70 €).
- Begünstigt sind nur Vorhaben, mit deren Arbeiten nach dem 01.01.2020 begonnen wurde.
Quelle: bescheinigung-forschungszulage.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundKostenloses AngebotVerfügbar
Zukunftszentren
BMAS (ESF Plus) · Zukunftszentren – Regionale Zukunftszentren (ESF Plus)
- Förderquote
- kostenlos (vertiefte Beratung als De-minimis-Beihilfe bewertet)
- Höchstbetrag
- Vertiefte Beratung bis zu 10 Tage; je Beratungstag wird ein Wert von 1.000 € als De-minimis-Beihilfe angesetzt
- Für
- Beratung, Schulung
- Status
- Förderrichtlinie vom 20.04.2026 (BAnz AT 30.04.2026 B2), gültig bis 31.12.2028; die Projekte der Zentren enden spätestens am 31.12.2028.
Was gefördert wird: Lotsen- und Sensibilisierungsberatung, vertiefte Beratung und Analyse von bis zu zehn Tagen sowie Weiterbildungsformate zur beteiligungsorientierten Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter KI-Systeme. In Mecklenburg-Vorpommern: Regionales Zukunftszentrum MV (Universität Rostock, 'Zukunftszentrum MV+').
Wichtigste Bedingung: Vertiefte Beratung nur für Unternehmen, die nicht selbst Zuwendungsempfänger der Zukunftszentren-Förderung sind; ihr Wert zählt als De-minimis-Beihilfe.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Unternehmen, insbesondere KMU, deren Beschäftigte und Interessenvertretungen sowie (Solo-)Selbstständige; grundsätzlich haben alle Unternehmen Zugang.
Bezug zu KI-Projekten: Explizit auf die partizipative Einführung menschenzentrierter KI ausgerichtet; Fokus auf Arbeitsorganisation und Kompetenzen, nicht auf technische Implementierung.
Frist: 31.12.2028 (spätestes Projektende)
Stolperfallen
- Der Wert der vertieften Beratung (1.000 € je Tag) wird auf den De-minimis-Rahmen des Unternehmens angerechnet.
- Kapazitäten der Zentren sind begrenzt; kein Rechtsanspruch.
- Vertiefte Beratungen sollen nach längstens zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundFörderkreditAntrag möglich
KfW ERP-Förderkredit KMU
KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit KMU (365, 366)
- Förderquote
- Kredit bis 100 % der Kosten, kein Zuschuss
- Höchstbetrag
- Kredit bis 25 Mio. € (Variante 366: Betriebsmittel bis 7,5 Mio. €)
- Für
- Software, Hardware
- Status
- Laufend über die Hausbank beantragbar.
Was gefördert wird: Allgemeiner zinsgünstiger Investitions- und Betriebsmittelkredit für KMU, z. B. für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und ausdrücklich auch Software. Laut KfW können Vorhaben der Basisdigitalisierung hier zu einem beihilfefreien Zinssatz finanziert werden.
Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) sowie Freiberufler. Die Variante 366 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.
Bezug zu KI-Projekten: Sinnvoll, wenn Sie KI-Software oder -Hardware ohne die besonderen Stufenvoraussetzungen des ERP-Förderkredits Digitalisierung finanzieren möchten. Es gibt keinen Zuschuss.
Stolperfallen
- Reiner Kredit ohne Zuschuss; Sicherheiten und Bonitätsprüfung durch die Hausbank.
- Für KI-Vorhaben mit unternehmensinternen Daten ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung (Stufe 3, 5 % Zuschuss) in der Regel günstiger.
Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit · Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 82 SGB III)
- Förderquote
- Lehrgangskosten: unter 50 Beschäftigte bis 100 %, 50 bis 499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 %. Arbeitsentgeltzuschuss: 75 % / 50 % / 25 %
- Höchstbetrag
- Keine betragsmäßige Obergrenze im Gesetz; die Maßnahmekosten müssen bei der Zulassung als angemessen anerkannt sein (Bundes-Durchschnittskostensätze)
- Für
- Schulung
- Status
- Gesetzliche Ermessensleistung nach § 82 SGB III in der Fassung nach dem Aus- und Weiterbildungsgesetz; kein Antragsstichtag. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was gefördert wird: Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis an einer zugelassenen Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger teilnehmen, z. B. an einer umfangreichen Qualifizierung zu KI- oder Datenkompetenzen.
Wichtigste Bedingung: Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem AZAV-zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme; Antrag vor Beginn bei der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis. Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück; keine nach § 82 geförderte Weiterbildung in den letzten zwei Jahren. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, und Maßnahme sowie Träger müssen zugelassen sein (AZAV).
Bezug zu KI-Projekten: Nur für längere, zugelassene Qualifizierungen (mehr als 120 Stunden). Kurze KI-Workshops oder Inhouse-Schulungen ohne AZAV-Zulassung sind nicht förderfähig.
Stolperfallen
- Leistungen der Arbeitsförderung werden nur erbracht, wenn sie vor Beginn beantragt wurden (§ 324 SGB III).
- Nur zugelassene Maßnahmen bei zugelassenen Trägern; nicht zertifizierte Kurse sind ausgeschlossen.
- Ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen werden nicht gefördert.
- Betriebe mit 50 bis 499 Beschäftigten tragen in der Regel 50 % der Lehrgangskosten selbst; bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder schwerbehinderten Menschen soll in Betrieben unter 500 Beschäftigten darauf verzichtet werden.
- Für die Betriebsgröße zählen alle Beschäftigten des Unternehmens bzw. Konzerns; Teilzeitkräfte anteilig.
- Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil um fünf Prozentpunkte bzw. steigt der Entgeltzuschuss um bis zu fünf Prozentpunkte.
- Pflichtschulungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind ausgeschlossen.
Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
INQA-Coaching
BMAS (ESF Plus); Bewilligung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Förderquote
- 80 % des Tageshonorars (bis 1.200 € netto je Beratungstag)
- Höchstbetrag
- Max. 12 Beratungstage à höchstens 1.200 € netto, Zuschuss 80 % = bis 11.520 € (bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten KMU ist der Bruttobedarf zuwendungsfähig)
- Für
- Beratung
- Status
- Neue Förderrichtlinie vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2), gültig bis 31.12.2029. INQA-Coaching-Schecks können bis 30.06.2028 ausgegeben werden; Coachings müssen bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Förderquote und Tagessatz sind gegenüber der Richtlinie 2024 unverändert.
Was gefördert wird: Beteiligungsorientiertes Coaching durch autorisierte INQA-Coaches im Umfang von höchstens zwölf Beratungstagen. Gefördert wird die Begleitung personalpolitischer oder arbeitsorganisatorischer Veränderungen, die mit der digitalen Transformation im Betrieb zusammenhängen, mit einer vorgegebenen agilen Methode und unter Einbeziehung der Beschäftigten.
Wichtigste Bedingung: Vor Beginn Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle und Ausgabe eines INQA-Coaching-Schecks; das Coaching darf nur ein autorisierter INQA-Coach durchführen.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte) mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, auch Freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen. Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren am Markt sein und mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Vollzeitkraft haben (ohne Geschäftsführung, Minijobs und Auszubildende). Teilnahme nur einmal möglich.
Bezug zu KI-Projekten: Passend, wenn die KI-Einführung Arbeitsorganisation, Rollen, Qualifizierung und Beteiligung der Belegschaft betrifft. Die technische Umsetzung oder Softwareeinführung selbst ist nicht Gegenstand der Förderung.
Frist: 30.06.2028 (letzte Ausgabe von Coaching-Schecks)
Stolperfallen
- Erstattungsprinzip: Das Unternehmen bezahlt das Coaching zunächst vollständig selbst; die Erstattung erfolgt erst nach Abschluss und Prüfung.
- 20 % des Honorars sind als Eigenmittel aufzubringen; Fahrt- und sonstige Nebenkosten werden nicht gefördert.
- Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks abgeschlossen sein.
- Der Antrag bei der DRV KBS ist innerhalb eines Monats nach Ende des Coachings einzureichen, wenn die sieben Monate ausgeschöpft wurden.
- Unternehmen nur mit Minijobbern oder nur mit Geschäftsführung sind nicht förderfähig.
- Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen in den Themenfeldern Personalpolitik oder Arbeitsorganisation sind selbst nicht antragsberechtigt.
- Unterbeauftragung von Coaches ist nicht erlaubt.
- Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Förderungen für denselben Zweck.
Quelle: inqa.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
KMU-innovativ IKT
BMFTR (Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) · KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
- Förderquote
- Anteilfinanzierung nach AGVO: z. B. experimentelle Entwicklung 25 % bzw. industrielle Forschung 50 %, plus KMU-Aufschlag 10/20 Prozentpunkte (max. 80 %)
- Höchstbetrag
- Keine feste Obergrenze in der Richtlinie; Förderdauer in der Regel bis drei Jahre
- Für
- F&E
- Status
- Skizzen jederzeit über easy-Online; Bewertungsstichtage jeweils 15. April und 15. Oktober. Die Befristung auf den letzten Stichtag 15.10.2025 wurde 2025 aufgehoben (3. Änderung vom 15.04.2025).
Was gefördert wird: Zuschüsse für risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU (einzeln oder im Verbund) im Technologiebereich software-intensive Systeme, mit Anwendung z. B. in Maschinenbau, Logistik, Gesundheit, Energie oder Mobilität.
Wichtigste Bedingung: Das Vorhaben braucht einen wesentlichen wissenschaftlich-technischen Neuheitsgrad in der Informationstechnologie; Beginn erst nach Bewilligung (Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO).
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland (bei Auszahlung). In Verbundprojekten auch Nicht-KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen; das Vorhaben muss maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden.
Bezug zu KI-Projekten: Geeignet für KMU, die selbst neuartige Software- bzw. KI-Technologie erforschen. Laut Richtlinie nicht förderwürdig sind Vorhaben, deren Neuheit sich nur auf eine neue anwendungs- oder branchenspezifische Nutzung bestehender Konzepte beschränkt, also typische KI-Einführungsprojekte.
Frist: Nächster Bewertungsstichtag: 15.10.2026 (danach 15.04.2027)
Stolperfallen
- Die reine Anwendung vorhandener KI-Technik in einer neuen Branche reicht nicht.
- Zweistufiges Verfahren (Skizze, dann Antrag), je Stufe etwa drei Monate Bearbeitungszeit.
- Eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich; eine vereinfachte Bonitätsprüfung ist nur möglich, wenn Ihre gesamten Eigenanteile aus BMFTR-Vorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten.
- Ergebnisse dürfen nur in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz genutzt werden.
Quelle: bmftr.bund.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
KOMPASS
BMAS (ESF Plus); Bewilligung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
- Förderquote
- 90 %
- Höchstbetrag
- 90 % von max. 5.000 € netto Qualifizierungskosten = max. 4.500 € Zuschuss
- Für
- Schulung
- Status
- Förderrichtlinie vom 28.01.2025 (BAnz AT 28.02.2025 B3), gültig bis 31.12.2028. Qualifizierungsschecks können letztmalig bis 29.02.2028 ausgegeben werden; Abrechnung bis 30.09.2028. Wegen hoher Nachfrage ist die monatliche Scheckausgabe bundesweit begrenzt.
Was gefördert wird: Zuschuss zu Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit mindestens 20 Zeitstunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, z. B. zu Digitalisierung oder zum Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien wie KI.
Wichtigste Bedingung: Verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle und Qualifizierungsscheck, bevor Sie sich zur Qualifizierung anmelden.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Solo-Selbstständige im Haupterwerb mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, seit mindestens zwei Jahren am Markt, mit höchstens einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden. Eine Förderung je zwölf Monate.
Bezug zu KI-Projekten: Für Solo-Selbstständige, die KI-Kompetenzen in offenen Kursen erwerben wollen. Einzelunterricht und Inhouse-Schulungen sind ausgeschlossen.
Frist: 29.02.2028 (letzte Scheckausgabe)
Stolperfallen
- Der Scheck gilt nur für Kurse, zu denen Sie noch nicht angemeldet sind und die noch nicht begonnen haben.
- Nicht förderfähig: Einzelunterricht, inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung, reine Selbstlernmedien, Hersteller-/Produktschulungen, Anbieter ohne deutschen Firmensitz.
- Kosten werden erst nach Abschluss über das Portal Z-EU-S erstattet; Sie gehen in Vorleistung.
- Kontingentierte Scheckausgabe: Wartezeiten möglich; nur eine Anlaufstelle kontaktieren.
- Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Zuschüssen.
Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
Qualifizierungsgeld
Bundesagentur für Arbeit · Qualifizierungsgeld (§§ 82a, 82b SGB III)
- Förderquote
- 60 % bzw. 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
- Höchstbetrag
- Entgeltersatz für die Dauer der Maßnahme; keine Übernahme der Lehrgangskosten
- Für
- Schulung
- Status
- Gesetzliche Ermessensleistung (§§ 82a, 82b SGB III); kein Antragsstichtag.
Was gefördert wird: Entgeltersatzleistung für Beschäftigte während einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung von mehr als 120 Stunden, wenn der Betrieb strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat, etwa durch Digitalisierung oder KI. Die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber.
Wichtigste Bedingung: Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 10 % (unter 250 Beschäftigte) bzw. 20 % der Beschäftigten, betrieblich geregelt; Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Mindestens 20 % der Beschäftigten haben strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf (in Betrieben unter 250 Beschäftigten mindestens 10 %). Regelung per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag; in Betrieben unter zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. Der Träger muss zugelassen sein; die Maßnahme selbst muss nicht zugelassen sein.
Bezug zu KI-Projekten: Relevant, wenn KI-Einführung größere Teile der Belegschaft betrifft und der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten selbst trägt.
Stolperfallen
- Der Arbeitgeber muss die Weiterbildungskosten tragen; Beschäftigte dürfen nicht beteiligt werden.
- Nicht kombinierbar mit einer Förderung nach § 82 für dieselbe Maßnahme.
- Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen; der Träger muss zugelassen sein.
- Beschäftigte dürfen in den letzten vier Jahren kein Qualifizierungsgeld bezogen haben; das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein.
- Antrag vor Beginn stellen (§ 324 SGB III).
Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
IPCEI-AI (KI-Verbundprojekte)
BMWE · Richtlinie zur Förderung von innovativen Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI)
- Förderquote
- Experimentelle Entwicklung 25 %, KMU +10/+20 Prozentpunkte, Kooperation/Verbreitung +15 Prozentpunkte, max. 60 %
- Höchstbetrag
- max. 25 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben (AGVO-Grenze)
- Für
- F&E
- Status
- Richtlinie vom 26.06.2026 (BAnz AT 27.07.2026 B1). Skizzen können jederzeit über easy-Online eingereicht werden; bewertet wird zu den Stichtagen 31. Oktober und 30. April (erstmals 21.08.2026).
Was gefördert wird: Zuschüsse für hochinnovative, anwendungsnahe FuE-Vorhaben (in der Regel TRL 5–8) zu KI-Technologien der nächsten Generation als Beitrag zum europäischen IPCEI-AI, z. B. Datenverarbeitung, souveräne Basis- und Branchenmodelle, KI-Betrieb, industrielle KI-Dienste und Cloud-/Edge-Technologien. Gefördert werden vor allem Verbundprojekte.
Wichtigste Bedingung: Verbundvorhaben mit wesentlichem Beitrag zum IPCEI-AI und klarem Bezug zur europäischen KI-Wertschöpfungskette; vor Arbeitsbeginn oder Vertragsabschlüssen ist die Bewilligung abzuwarten.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (bei Auszahlung) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Einzelvorhaben kommen in der Regel nicht in Frage. Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Ein Bonitätsnachweis für den Eigenanteil ist erforderlich.
Bezug zu KI-Projekten: Ein reines KI-Programm, aber für FuE-Konsortien an KI-Technologien gedacht. Für die Einführung von KI-Lösungen in einzelnen Mittelständlern ist es nicht geeignet.
Frist: Nächster Bewertungsstichtag: 31.10.2026
Stolperfallen
- Für typische KI-Einführungsprojekte im Mittelstand ungeeignet.
- Einzelvorhaben werden in der Regel nicht gefördert.
- Hohe Anforderungen: Mitwirkung an der europäischen Koordinierung, Berichtspflichten bis zwei Jahre nach Projektende, Laufzeit in der Regel bis 36 Monate.
- Bei Veröffentlichung war noch kein Projektträger beauftragt; Anfragen gingen an 8ra@bmwe.bund.de.
Quelle: bundesanzeiger.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussAntrag möglich
KI in Wertschöpfungsketten (BMFTR-Leitprojekte)
BMFTR (Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) · Richtlinie zur Förderung von Leitprojekten für die Nutzung von KI in Wertschöpfungsketten: Industrielle, domänenspezifische KI zur Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen in deutschen Schlüsselbranchen
- Förderquote
- Unternehmen in der Regel bis 50 % (AGVO-Aufschläge für KMU möglich)
- Höchstbetrag
- Konsortien beantragen in der Regel 10–20 Mio. € Gesamtzuwendung
- Für
- F&E
- Status
- Richtlinie vom 15.07.2026 (Bundesanzeiger vom 31.07.2026). Projektskizzen bis spätestens 01.11.2026 über easy-Online.
Was gefördert wird: Zuschüsse für große Verbundprojekte aus Wissenschaft und Industrie, die domänenspezifische KI-Systeme (z. B. spezialisierte Sprachmodelle, multimodale Modelle, RAG und Knowledge Graphs, Agentic Workflows) für konkrete Branchen wie produzierendes Gewerbe, Maschinenbau oder Landwirtschaft entwickeln und in reale industrielle Prozesse integrieren.
Wichtigste Bedingung: Industriegetriebenes Verbundprojekt mit vertikaler Integration in reale Branchenprozesse; Skizze bis 01.11.2026.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Verbünde aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland. Eine starke KMU-Beteiligung (als Verbundpartner oder assoziierte Pilotanwender) ist erwünscht; die Anwenderindustrie muss aktiv beteiligt sein, außerdem ist ein Projektbeirat Pflicht.
Bezug zu KI-Projekten: Ein KI-spezifisches Programm. Für Mittelständler ist es in der Regel nur als Verbundpartner oder assoziierter Pilotanwender in einem großen Konsortium zugänglich.
Frist: 01.11.2026 (Projektskizzen)
Stolperfallen
- Sehr großes Projektformat (10–20 Mio. € Zuwendung je Konsortium), nicht für Einzelunternehmen.
- Projekte, die nur einen Labordemonstrator ohne Anbindung an reale Prozesse entwickeln, werden nicht gefördert.
- Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO: kein Beginn vor Antragstellung bzw. Bewilligung.
Quelle: bmftr.bund.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft
BundZuschussStatus unklar
ESF-Sozialpartnerrichtlinie
BMAS mit BDA und DGB (ESF Plus) · Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
- Förderquote
- Projektförderung (Quote nicht geprüft)
- Höchstbetrag
- Projektgesamtausgaben in der Regel bis 2 Mio. €, in Ausnahmefällen darüber
- Für
- Schulung, Beratung
- Status
- Richtlinie bis 31.12.2028 verlängert; es gab bisher Förderaufrufe (bis zu sieben genannt). Ob am 06.10.2026 ein Aufruf offen ist, wurde nicht bestätigt.
Was gefördert wird: Projektförderung für Vorhaben mit sozialpartnerschaftlichem Ansatz, u. a. regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung in KMU. KMU profitieren meist indirekt über laufende Projekte.
Wichtigste Bedingung: Antragstellung nur in einem Förderaufruf und mit sozialpartnerschaftlichem Ansatz.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland, jeweils mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz.
Bezug zu KI-Projekten: Kein direktes Instrument für einzelne KMU-KI-Projekte; allenfalls Teilnahme an Weiterbildungsangeboten bestehender Verbundprojekte.
Stolperfallen
- Für einzelne KMU kaum direkt nutzbar.
- Aktueller Aufrufstatus nicht bestätigt.
Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · Status nicht abschließend bestätigt
BundZuschussPausiert
ZIM
BMWE (Abwicklung über Projektträger) · Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Förderquote
- Einzelprojekt 25–45 %, Kooperation 30–60 % (KMU: 35–45 % bzw. 40–60 %)
- Höchstbetrag
- Förderfähige Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € je Unternehmen (Kooperation); rechnerisch max. ca. 310.500 € bzw. 336.000 € Zuschuss
- Für
- F&E
- Status
- Befristeter Antragsstopp seit 07.07.2026 (12 Uhr) für alle Projektformen und Projektskizzen, weil die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Ausgenommen sind Projekte in offenen internationalen Ausschreibungen. Laut BMWE soll die Antragsannahme Anfang 2027 wieder aufgenommen werden, abhängig vom Bundeshaushalt 2027. Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen.
Was gefördert wird: Zuschüsse für marktorientierte FuE-Projekte als Einzelprojekt oder Kooperationsprojekt (mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen), dazu Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung. Das Programm ist technologie- und branchenoffen.
Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss vor Projektbeginn eingehen. Das Projekt braucht einen erheblichen technischen Neuheitsgrad mit FuE-Risiko und darf nicht im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden.
Voraussetzungen und Stolperfallen
Antragsberechtigt: KMU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (einschließlich verbundener und Partnerunternehmen), in Kooperation mit einem geförderten KMU auch mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Bei Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Forschungseinrichtungen können Kooperationspartner sein.
Bezug zu KI-Projekten: Geeignet für die Entwicklung neuer KI-basierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit FuE-Risiko, nicht für die Einführung vorhandener KI-Lösungen. Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Stolperfallen
- Derzeit keine Antragstellung möglich (Antragsstopp seit 07.07.2026).
- Wer vor dem bestätigten Antragseingang beginnt oder verbindliche Partnerverträge abschließt, ist von der Förderung ausgeschlossen (Ausnahme: Förderung als aufschiebende Bedingung im Vertrag).
- Keine parallele FuE-Förderung von Bund, Ländern oder EU für dasselbe Projekt; für geförderte Kosten keine Forschungszulage.
- Höchstens zwei bewilligte FuE-Projekte je Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten.
- Kein Rechtsanspruch: Bewilligung nach Haushaltslage, Fördersätze können kurzfristig gesenkt werden.
- Durchführbarkeitsstudien, Netzwerkmanagement und bestimmte Leistungen zur Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Quelle: bundesanzeiger.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft