Stand 6. Oktober 2026

Förderung für KI und Digitalisierung in Niedersachsen (2026)

Welche Zuschüsse, Kredite und steuerlichen Hilfen können Unternehmen in Niedersachsen für KI-Projekte nutzen? Die Landesprogramme mit aktuellem Status, ergänzt um die Bundesprogramme.

Landesprogramme in Niedersachsen

Landesförderinstitut: NBank

ProgrammArtQuoteHöchstbetragStatus
nIFP NiedersachsenZuschussbis 35 % (kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis 45 %)höchstens 100.000 € ZuschussAntrag möglich
IFP NiedersachsenZuschusskleine 45 %, mittlere 35 % (+15 % im Verbund; STEP-Vorhaben im ÜR-Gebiet bis 70 % bzw. 60 %)max. 500.000 € je Unternehmen (STEP-Vorhaben im ÜR-Gebiet bis 1 Mio. €)Antrag möglich
NiedersachsenZuschussAntrag möglich

nIFP Niedersachsen

NBank (Land Niedersachsen, EFRE-kofinanziert) · Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Förderquote
bis 35 % (kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis 45 %)
Höchstbetrag
höchstens 100.000 € Zuschuss
Für
F&E, Software, Hardware
Status
Unter „Aktuelle Förderprogramme“ der NBank gelistet, Produktinformation mit Stand 16.06.2026. Die Bearbeitungszeit beträgt laut NBank derzeit 3–4 Monate. Projekte können bis zum 30.09.2029 bewilligt werden.

Was gefördert wird: Anwendungsnahe Innovationsvorhaben (experimentelle Entwicklung), mit denen Sie ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung über den unternehmensbezogenen Stand der Technik hinaus entwickeln, z. B. eine eigene KI-Anwendung. Prozess- und Organisationsinnovationen werden nur ab 200.000 € förderfähigen Ausgaben gefördert.

Wichtigste Bedingung: Eigene Entwicklungsarbeit über dem unternehmensbezogenen Stand der Technik. Fremdleistungen und Investitionen dürfen jeweils höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU (inkl. Start-ups) mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung und mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Das Vorhaben muss in einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3 liegen, z. B. im Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“.

Bezug zu KI-Projekten: Geeignet für die Entwicklung eigener KI-Lösungen mit eigenem Personal. Die reine Einführung von Standard-KI-Software ist keine Innovation im Sinne des Programms.

Stolperfallen

  • Stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn. Bei Anträgen ab dem 01.01.2026 mit Projektausgaben unter 100.000 € dürfen Sie ab Antragseingang starten, allerdings auf eigenes Risiko.
  • Prozess- und Organisationsinnovationen sind erst ab 200.000 € förderfähigen Ausgaben förderfähig.
  • Solange im Unternehmen bereits ein nIFP-Vorhaben läuft, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.
  • Antragsberechtigt sind nur Unternehmen mit Handelsregister- oder Handwerkseintrag.
  • Über die Förderung entscheidet auch ein qualitatives Scoring mit.

Quelle: nbank.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

NiedersachsenZuschussAntrag möglich

IFP Niedersachsen

NBank (Land Niedersachsen, EFRE-kofinanziert) · Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Förderquote
kleine 45 %, mittlere 35 % (+15 % im Verbund; STEP-Vorhaben im ÜR-Gebiet bis 70 % bzw. 60 %)
Höchstbetrag
max. 500.000 € je Unternehmen (STEP-Vorhaben im ÜR-Gebiet bis 1 Mio. €)
Für
F&E
Status
Unter „Aktuelle Förderprogramme“ der NBank gelistet, Produktinformation mit Stand 16.06.2026. Die Bearbeitungszeit beträgt laut NBank derzeit 3 bis 4 Monate.

Was gefördert wird: Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit hohem Entwicklungsanteil durch eigenes Personal, die zu deutschlandweit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen. Möglich als Einzel-, Verbund- oder Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen.

Wichtigste Bedingung: Personalausgaben müssen mindestens 50 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen, und das Ergebnis muss eine deutschlandweite Neuheit sein.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Start-ups, KMU und Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (bis 499 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Das Vorhaben muss in einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3 liegen.

Bezug zu KI-Projekten: Passt zu anspruchsvoller eigener KI-Forschung und -Entwicklung mit bundesweitem Neuheitsgrad. Für typische KI-Einführungsprojekte sind die Hürden zu hoch.

Stolperfallen

  • Sie brauchen einen hohen Anteil eigener Entwicklungsarbeit. Eine reine Auftragsentwicklung durch Dienstleister reicht nicht.
  • Ab Antragseingang starten dürfen Sie nur bei Projektausgaben unter 100.000 € (Anträge ab 01.01.2026). Größere Projekte brauchen die Bewilligung oder einen genehmigten vorzeitigen Beginn.
  • Über die Förderung entscheidet auch ein qualitatives Scoring mit.

Quelle: nbank.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

Beendete oder ersetzte Landesprogramme (1)
  • Digitalbonus NI (ausgelaufen): Die Richtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten. Die NBank führt das Programm unter „Ausgelaufene Förderungen“ und nennt dort kein Nachfolgeprogramm (Stand 06.10.2026). (Quelle)

Bundesprogramme, die auch in Niedersachsen gelten

Diese Programme stehen Unternehmen in allen Bundesländern offen. Details und Bedingungen in den Karten.

ProgrammArtQuoteHöchstbetragStatus
KfW ERP-Förderkredit DigitalisierungZuschuss + KreditKredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten KreditbetragsKredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €Antrag möglich
KfW ERP-Förderkredit InnovationZuschuss + KreditKredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten KreditbetragsKredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €Antrag möglich
EDIHKostenloses Angebotin der Regel kostenlos (je Hub prüfen)Kein Geldzuschuss; Leistungen der HubsVerfügbar
BAFA-BeratungsförderungZuschuss80 % (neue Bundesländer inkl. Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) bzw. 50 % (übrige Länder)Förderfähig max. 3.500 € Beratungskosten je Beratung: Zuschuss max. 2.800 € (Ost) bzw. 1.750 € (West)Antrag möglich
Mittelstand-Digital ZentrenKostenloses AngebotkostenlosKein Geldzuschuss; Leistungen werden vom Zentrum erbrachtVerfügbar
ForschungszulageSteuerliche Förderung25 % (KMU 35 %)Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr (Aufwand ab 2026); Zulage für KMU damit bis 4,2 Mio. € pro JahrAntrag möglich
ZukunftszentrenKostenloses Angebotkostenlos (vertiefte Beratung als De-minimis-Beihilfe bewertet)Vertiefte Beratung bis zu 10 Tage; je Beratungstag wird ein Wert von 1.000 € als De-minimis-Beihilfe angesetztVerfügbar
KfW ERP-Förderkredit KMUFörderkreditKredit bis 100 % der Kosten, kein ZuschussKredit bis 25 Mio. € (Variante 366: Betriebsmittel bis 7,5 Mio. €)Antrag möglich
Weiterbildungsförderung der Agentur für ArbeitZuschussLehrgangskosten: unter 50 Beschäftigte bis 100 %, 50 bis 499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 %. Arbeitsentgeltzuschuss: 75 % / 50 % / 25 %Keine betragsmäßige Obergrenze im Gesetz; die Maßnahmekosten müssen bei der Zulassung als angemessen anerkannt sein (Bundes-Durchschnittskostensätze)Antrag möglich
INQA-CoachingZuschuss80 % des Tageshonorars (bis 1.200 € netto je Beratungstag)Max. 12 Beratungstage à höchstens 1.200 € netto, Zuschuss 80 % = bis 11.520 € (bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten KMU ist der Bruttobedarf zuwendungsfähig)Antrag möglich
KMU-innovativ IKTZuschussAnteilfinanzierung nach AGVO: z. B. experimentelle Entwicklung 25 % bzw. industrielle Forschung 50 %, plus KMU-Aufschlag 10/20 Prozentpunkte (max. 80 %)Keine feste Obergrenze in der Richtlinie; Förderdauer in der Regel bis drei JahreAntrag möglich
KOMPASSZuschuss90 %90 % von max. 5.000 € netto Qualifizierungskosten = max. 4.500 € ZuschussAntrag möglich
QualifizierungsgeldZuschuss60 % bzw. 67 % (mit Kind) der NettoentgeltdifferenzEntgeltersatz für die Dauer der Maßnahme; keine Übernahme der LehrgangskostenAntrag möglich
IPCEI-AI (KI-Verbundprojekte)ZuschussExperimentelle Entwicklung 25 %, KMU +10/+20 Prozentpunkte, Kooperation/Verbreitung +15 Prozentpunkte, max. 60 %max. 25 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben (AGVO-Grenze)Antrag möglich
KI in Wertschöpfungsketten (BMFTR-Leitprojekte)ZuschussUnternehmen in der Regel bis 50 % (AGVO-Aufschläge für KMU möglich)Konsortien beantragen in der Regel 10–20 Mio. € GesamtzuwendungAntrag möglich
ESF-SozialpartnerrichtlinieZuschussProjektförderung (Quote nicht geprüft)Projektgesamtausgaben in der Regel bis 2 Mio. €, in Ausnahmefällen darüberStatus unklar
ZIMZuschussEinzelprojekt 25–45 %, Kooperation 30–60 % (KMU: 35–45 % bzw. 40–60 %)Förderfähige Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € je Unternehmen (Kooperation); rechnerisch max. ca. 310.500 € bzw. 336.000 € ZuschussPausiert
BundZuschuss + KreditAntrag möglich

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

Förderquote
Kredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten Kreditbetrags
Höchstbetrag
Kredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €
Für
Software, Hardware, Schulung, Beratung
Status
Seit 01.07.2025 beantragbar; Nachfolger des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits (380, 390, 391). Merkblätter Stand 23.04.2026.

Was gefördert wird: Zinsgünstiger Kredit für Investitionen und Betriebsmittel in Digitalisierungsvorhaben. Förderfähig sind Hard- und Software einschließlich Implementierung mit internen und externen Personal- und Beraterkosten, IT-Sicherheit, Weiterbildung und Prozessdigitalisierung; in Stufe 3 („HighEnd“) auch die KI-Integration mit unternehmensinternen Daten. In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss.

Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Gewerbliche Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz), Einzelunternehmer und Freiberufler mit Vorhaben in Deutschland. Stufe 1 („Basisdigitalisierung“) nur für KMU nach EU-Definition, die vorher den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben. Stufe 2 und 3 auch für größere Mittelständler mit bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz. Die Variante 512 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.

Bezug zu KI-Projekten: Stufe 3b nennt ausdrücklich die KI-Integration in Wertschöpfungsbereiche, wenn die KI unternehmensinterne Daten nutzt (beste Zinskonditionen, 5 % Zuschuss). Unverzichtbare Begleitinvestitionen und Weiterbildung zu KI sind förderfähig.

Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschuss + KreditAntrag möglich

KfW ERP-Förderkredit Innovation

KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit Innovation (513, 514)

Förderquote
Kredit bis 100 % der Kosten; Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) des ausgezahlten Kreditbetrags
Höchstbetrag
Kredit bis 25 Mio. € je Vorhaben (Stufe 1: 7,5 Mio. €); Zuschuss max. 200.000 €
Für
F&E, Software, Hardware, Beratung
Status
Seit 01.07.2025 beantragbar; Nachfolger des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits. Merkblatt Stand 23.04.2026.

Was gefördert wird: Zinsgünstiger Kredit für Innovationsvorhaben, von einfachen Produkt- und Prozessverbesserungen (Stufe 1) über Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren (Stufe 2) bis zu großen Vorhaben und KI-Innovationen (Stufe 3). Finanziert werden u. a. Personalkosten, Instrumente, Auftragsforschung und Beratung. In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss.

Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Das Vorhaben muss für das Unternehmen neu sein bzw. eine deutliche Verbesserung darstellen.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU und größere Mittelständler mit bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Vorhaben in Deutschland. Stufe 1a („einfache Produktverbesserungen“) erst ab fünf Jahren am Markt. Die Variante 514 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.

Bezug zu KI-Projekten: Stufe 3b fördert ausdrücklich die Entwicklung und Umsetzung von KI-Innovationen, die für das Unternehmen neu sind, sowie Innovationen mit KI-basierten Entwicklungsmethoden, jeweils zu den günstigsten Konditionen. Ergebnisse aus KI-Funktionen, die in Standard-Tools integriert sind, zählen nicht.

Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundKostenloses AngebotVerfügbar

EDIH

EU-Kommission (Programm Digitales Europa) mit nationaler/regionaler Kofinanzierung · European Digital Innovation Hubs (EDIH) in Deutschland

Förderquote
in der Regel kostenlos (je Hub prüfen)
Höchstbetrag
Kein Geldzuschuss; Leistungen der Hubs
Für
Beratung, Schulung
Status
Die EU-Kommission hat im Oktober 2025 die Weiterförderung von 83 EDIH mit KI-Schwerpunkt angekündigt. Der Status ist je Hub unterschiedlich: EDITH (Hessen) meldet das Projektende, EDIH-SH und pro_digital bieten im Oktober 2026 Leistungen an.

Was gefördert wird: Regionale Anlaufstellen mit 'Test before invest', technischer Expertise, Schulungen sowie Finanzierungs- und Förderberatung zur Digitalisierung. Seit 2025 mit verstärktem KI-Fokus, u. a. als erste Anlaufstelle zur Erprobung von KI-Lösungen und zur Beratung zum AI Act.

Wichtigste Bedingung: Leistung hängt vom regional zuständigen Hub und dessen aktueller Förderung ab.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU, Start-ups, Mid-Caps und öffentliche Verwaltung; Zuständigkeit regional bzw. thematisch je Hub. Im EU-Katalog sind 16 EDIH in Deutschland gelistet; in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinen eigenen EDIH (nächstgelegen u. a. EDIH-SH in Kiel, pro_digital in Wildau, EDIH4UrbanSAVE in Hamburg).

Bezug zu KI-Projekten: KI-Erprobung, Schulungen und AI-Act-Orientierung; geeignet für Machbarkeitsprüfungen vor einer Investition.

Quelle: digital-strategy.ec.europa.eu · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

BAFA-Beratungsförderung

BMWE / BAFA (ESF Plus) · Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderquote
80 % (neue Bundesländer inkl. Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig) bzw. 50 % (übrige Länder)
In Niedersachsen: 50 %, max. 1.750 € (Region Lüneburg bzw. Trier: 80 %, max. 2.800 €)
Höchstbetrag
Förderfähig max. 3.500 € Beratungskosten je Beratung: Zuschuss max. 2.800 € (Ost) bzw. 1.750 € (West)
Für
Beratung
Status
Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis 31.12.2026 gestellt werden. Eine Nachfolgeregelung ab 2027 war am 06.10.2026 auf den offiziellen Seiten nicht veröffentlicht. Seit 15.11.2025 wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet.

Was gefördert wird: Zuschuss zum Honorar einer konzeptionellen Einzelberatung (höchstens fünf Beratungstage) zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, z. B. zu einer KI- oder Digitalisierungsstrategie. Förderfähig sind Honorar, Auslagen und Reisekosten des Beraters, ohne Umsatzsteuer.

Wichtigste Bedingung: Antrag online über eine Leitstelle stellen und erst nach Erhalt des Informationsschreibens mit der Beratung beginnen; schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. € Umsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft oder Freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmens-/Steuer-/Rechtsberatungen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen in Insolvenz.

Bezug zu KI-Projekten: Gut geeignet für KI-Potenzialanalysen und KI-Strategieberatung. Nicht förderfähig sind Beratungen, die auf den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen des Beraters zielen (Neutralitätsgebot), sowie Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen.

Frist: 31.12.2026 (letzter Tag der Antragstellung)

Quelle: bafa.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundKostenloses AngebotVerfügbar

Mittelstand-Digital Zentren

BMWE · Mittelstand-Digital Zentren (Netzwerk Mittelstand-Digital)

Förderquote
kostenlos
Höchstbetrag
Kein Geldzuschuss; Leistungen werden vom Zentrum erbracht
Für
Beratung, Schulung
Status
Das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock bietet im Oktober 2026 aktiv Veranstaltungen an. Die Förderlaufzeit der aktuellen Netzwerkphase konnte nicht geprüft werden, weil mittelstand-digital.de und die BMWE-Seiten durch Bot-Schutz nicht abrufbar waren.

Was gefördert wird: Kostenlose Veranstaltungen, Praxisvorträge, Fortbildungen und individuelle Digitalprojekte für KMU und Handwerk, einschließlich KI-Trainerinnen und -Trainern, die bei der Identifikation von KI-Potenzialen und der Planung von KI-Maßnahmen unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern: Mittelstand-Digital Zentrum Rostock.

Wichtigste Bedingung: Leistungen werden durch das Zentrum selbst erbracht; es fließt kein Geld an das Unternehmen.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe; Ansprechpartner sind die regionalen bzw. thematischen Zentren.

Bezug zu KI-Projekten: Guter niedrigschwelliger Einstieg: KI-Grundlagen, Readiness-Check und Potenzialidentifikation. Die Umsetzung durch externe Dienstleister wird nicht finanziert.

Quelle: mittelstand-digital.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundSteuerliche FörderungAntrag möglich

Forschungszulage

Bund (BMF/BMFTR); Bescheinigung: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ); Festsetzung: Finanzamt · Steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Förderquote
25 % (KMU 35 %)
Höchstbetrag
Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr (Aufwand ab 2026); Zulage für KMU damit bis 4,2 Mio. € pro Jahr
Für
F&E
Status
Rechtsanspruch, laufend möglich. Bescheinigungsantrag bei der BSFZ jederzeit (vor, während oder nach dem Vorhaben), anschließend Antrag beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Was gefördert wird: Steuerliche Zulage auf förderfähige Aufwendungen begünstigter FuE-Vorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung): Arbeitslöhne, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und mitarbeitenden Gesellschaftern, 70 % der Auftragsforschung (Auftragnehmer in EU/EWR) sowie Abschreibungen. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu.

Wichtigste Bedingung: Das Vorhaben muss FuE im Sinne des FZulG sein (Neuheit und technisches Risiko) und von der BSFZ bescheinigt werden; die Bescheinigung ist Grundlage für die Festsetzung durch das Finanzamt.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche (nicht steuerbefreit). Bei Mitunternehmerschaften (z. B. gewerblich tätige GbR, OHG, KG) ist die Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt. Die KMU-Erhöhung auf 35 % gilt für KMU nach Anhang I AGVO.

Bezug zu KI-Projekten: Geeignet, wenn Sie eigene KI-Lösungen mit technischem Risiko entwickeln (z. B. neue Modelle, Algorithmen oder Verfahren): Das kann als experimentelle Entwicklung begünstigt sein. Die BSFZ schließt dagegen Einführung und Konfiguration etablierter Software, Portierungen und baukastenbasierte Zusammensetzung von Software ohne wissenschaftliche oder technische Risiken ausdrücklich aus.

Frist: Antrag beim Finanzamt bis zu vier Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Aufwand entstanden ist

Quelle: bescheinigung-forschungszulage.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundKostenloses AngebotVerfügbar

Zukunftszentren

BMAS (ESF Plus) · Zukunftszentren – Regionale Zukunftszentren (ESF Plus)

Förderquote
kostenlos (vertiefte Beratung als De-minimis-Beihilfe bewertet)
Höchstbetrag
Vertiefte Beratung bis zu 10 Tage; je Beratungstag wird ein Wert von 1.000 € als De-minimis-Beihilfe angesetzt
Für
Beratung, Schulung
Status
Förderrichtlinie vom 20.04.2026 (BAnz AT 30.04.2026 B2), gültig bis 31.12.2028; die Projekte der Zentren enden spätestens am 31.12.2028.

Was gefördert wird: Lotsen- und Sensibilisierungsberatung, vertiefte Beratung und Analyse von bis zu zehn Tagen sowie Weiterbildungsformate zur beteiligungsorientierten Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter KI-Systeme. In Mecklenburg-Vorpommern: Regionales Zukunftszentrum MV (Universität Rostock, 'Zukunftszentrum MV+').

Wichtigste Bedingung: Vertiefte Beratung nur für Unternehmen, die nicht selbst Zuwendungsempfänger der Zukunftszentren-Förderung sind; ihr Wert zählt als De-minimis-Beihilfe.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Unternehmen, insbesondere KMU, deren Beschäftigte und Interessenvertretungen sowie (Solo-)Selbstständige; grundsätzlich haben alle Unternehmen Zugang.

Bezug zu KI-Projekten: Explizit auf die partizipative Einführung menschenzentrierter KI ausgerichtet; Fokus auf Arbeitsorganisation und Kompetenzen, nicht auf technische Implementierung.

Frist: 31.12.2028 (spätestes Projektende)

Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundFörderkreditAntrag möglich

KfW ERP-Förderkredit KMU

KfW (ERP-Sondervermögen), Antrag über Hausbank · ERP-Förderkredit KMU (365, 366)

Förderquote
Kredit bis 100 % der Kosten, kein Zuschuss
Höchstbetrag
Kredit bis 25 Mio. € (Variante 366: Betriebsmittel bis 7,5 Mio. €)
Für
Software, Hardware
Status
Laufend über die Hausbank beantragbar.

Was gefördert wird: Allgemeiner zinsgünstiger Investitions- und Betriebsmittelkredit für KMU, z. B. für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und ausdrücklich auch Software. Laut KfW können Vorhaben der Basisdigitalisierung hier zu einem beihilfefreien Zinssatz finanziert werden.

Wichtigste Bedingung: Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) sowie Freiberufler. Die Variante 366 mit 50 % Haftungsfreistellung setzt zwei vollständige Geschäftsjahre voraus.

Bezug zu KI-Projekten: Sinnvoll, wenn Sie KI-Software oder -Hardware ohne die besonderen Stufenvoraussetzungen des ERP-Förderkredits Digitalisierung finanzieren möchten. Es gibt keinen Zuschuss.

Quelle: kfw.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit · Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 82 SGB III)

Förderquote
Lehrgangskosten: unter 50 Beschäftigte bis 100 %, 50 bis 499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 %. Arbeitsentgeltzuschuss: 75 % / 50 % / 25 %
Höchstbetrag
Keine betragsmäßige Obergrenze im Gesetz; die Maßnahmekosten müssen bei der Zulassung als angemessen anerkannt sein (Bundes-Durchschnittskostensätze)
Für
Schulung
Status
Gesetzliche Ermessensleistung nach § 82 SGB III in der Fassung nach dem Aus- und Weiterbildungsgesetz; kein Antragsstichtag. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was gefördert wird: Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis an einer zugelassenen Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger teilnehmen, z. B. an einer umfangreichen Qualifizierung zu KI- oder Datenkompetenzen.

Wichtigste Bedingung: Weiterbildung von mehr als 120 Stunden bei einem AZAV-zugelassenen Träger mit zugelassener Maßnahme; Antrag vor Beginn bei der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis. Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück; keine nach § 82 geförderte Weiterbildung in den letzten zwei Jahren. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, über eine arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen, und Maßnahme sowie Träger müssen zugelassen sein (AZAV).

Bezug zu KI-Projekten: Nur für längere, zugelassene Qualifizierungen (mehr als 120 Stunden). Kurze KI-Workshops oder Inhouse-Schulungen ohne AZAV-Zulassung sind nicht förderfähig.

Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

INQA-Coaching

BMAS (ESF Plus); Bewilligung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Förderquote
80 % des Tageshonorars (bis 1.200 € netto je Beratungstag)
Höchstbetrag
Max. 12 Beratungstage à höchstens 1.200 € netto, Zuschuss 80 % = bis 11.520 € (bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten KMU ist der Bruttobedarf zuwendungsfähig)
Für
Beratung
Status
Neue Förderrichtlinie vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2), gültig bis 31.12.2029. INQA-Coaching-Schecks können bis 30.06.2028 ausgegeben werden; Coachings müssen bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Förderquote und Tagessatz sind gegenüber der Richtlinie 2024 unverändert.

Was gefördert wird: Beteiligungsorientiertes Coaching durch autorisierte INQA-Coaches im Umfang von höchstens zwölf Beratungstagen. Gefördert wird die Begleitung personalpolitischer oder arbeitsorganisatorischer Veränderungen, die mit der digitalen Transformation im Betrieb zusammenhängen, mit einer vorgegebenen agilen Methode und unter Einbeziehung der Beschäftigten.

Wichtigste Bedingung: Vor Beginn Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle und Ausgabe eines INQA-Coaching-Schecks; das Coaching darf nur ein autorisierter INQA-Coach durchführen.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte) mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, auch Freie Berufe und gemeinnützige Unternehmen. Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren am Markt sein und mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Vollzeitkraft haben (ohne Geschäftsführung, Minijobs und Auszubildende). Teilnahme nur einmal möglich.

Bezug zu KI-Projekten: Passend, wenn die KI-Einführung Arbeitsorganisation, Rollen, Qualifizierung und Beteiligung der Belegschaft betrifft. Die technische Umsetzung oder Softwareeinführung selbst ist nicht Gegenstand der Förderung.

Frist: 30.06.2028 (letzte Ausgabe von Coaching-Schecks)

Quelle: inqa.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

KMU-innovativ IKT

BMFTR (Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) · KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Förderquote
Anteilfinanzierung nach AGVO: z. B. experimentelle Entwicklung 25 % bzw. industrielle Forschung 50 %, plus KMU-Aufschlag 10/20 Prozentpunkte (max. 80 %)
Höchstbetrag
Keine feste Obergrenze in der Richtlinie; Förderdauer in der Regel bis drei Jahre
Für
F&E
Status
Skizzen jederzeit über easy-Online; Bewertungsstichtage jeweils 15. April und 15. Oktober. Die Befristung auf den letzten Stichtag 15.10.2025 wurde 2025 aufgehoben (3. Änderung vom 15.04.2025).

Was gefördert wird: Zuschüsse für risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU (einzeln oder im Verbund) im Technologiebereich software-intensive Systeme, mit Anwendung z. B. in Maschinenbau, Logistik, Gesundheit, Energie oder Mobilität.

Wichtigste Bedingung: Das Vorhaben braucht einen wesentlichen wissenschaftlich-technischen Neuheitsgrad in der Informationstechnologie; Beginn erst nach Bewilligung (Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO).

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Deutschland (bei Auszahlung). In Verbundprojekten auch Nicht-KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen; das Vorhaben muss maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden.

Bezug zu KI-Projekten: Geeignet für KMU, die selbst neuartige Software- bzw. KI-Technologie erforschen. Laut Richtlinie nicht förderwürdig sind Vorhaben, deren Neuheit sich nur auf eine neue anwendungs- oder branchenspezifische Nutzung bestehender Konzepte beschränkt, also typische KI-Einführungsprojekte.

Frist: Nächster Bewertungsstichtag: 15.10.2026 (danach 15.04.2027)

Quelle: bmftr.bund.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

KOMPASS

BMAS (ESF Plus); Bewilligung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Förderquote
90 %
Höchstbetrag
90 % von max. 5.000 € netto Qualifizierungskosten = max. 4.500 € Zuschuss
Für
Schulung
Status
Förderrichtlinie vom 28.01.2025 (BAnz AT 28.02.2025 B3), gültig bis 31.12.2028. Qualifizierungsschecks können letztmalig bis 29.02.2028 ausgegeben werden; Abrechnung bis 30.09.2028. Wegen hoher Nachfrage ist die monatliche Scheckausgabe bundesweit begrenzt.

Was gefördert wird: Zuschuss zu Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit mindestens 20 Zeitstunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, z. B. zu Digitalisierung oder zum Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien wie KI.

Wichtigste Bedingung: Verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle und Qualifizierungsscheck, bevor Sie sich zur Qualifizierung anmelden.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Solo-Selbstständige im Haupterwerb mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, seit mindestens zwei Jahren am Markt, mit höchstens einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden. Eine Förderung je zwölf Monate.

Bezug zu KI-Projekten: Für Solo-Selbstständige, die KI-Kompetenzen in offenen Kursen erwerben wollen. Einzelunterricht und Inhouse-Schulungen sind ausgeschlossen.

Frist: 29.02.2028 (letzte Scheckausgabe)

Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

Qualifizierungsgeld

Bundesagentur für Arbeit · Qualifizierungsgeld (§§ 82a, 82b SGB III)

Förderquote
60 % bzw. 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz
Höchstbetrag
Entgeltersatz für die Dauer der Maßnahme; keine Übernahme der Lehrgangskosten
Für
Schulung
Status
Gesetzliche Ermessensleistung (§§ 82a, 82b SGB III); kein Antragsstichtag.

Was gefördert wird: Entgeltersatzleistung für Beschäftigte während einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung von mehr als 120 Stunden, wenn der Betrieb strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat, etwa durch Digitalisierung oder KI. Die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber.

Wichtigste Bedingung: Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 10 % (unter 250 Beschäftigte) bzw. 20 % der Beschäftigten, betrieblich geregelt; Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Mindestens 20 % der Beschäftigten haben strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf (in Betrieben unter 250 Beschäftigten mindestens 10 %). Regelung per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag; in Betrieben unter zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. Der Träger muss zugelassen sein; die Maßnahme selbst muss nicht zugelassen sein.

Bezug zu KI-Projekten: Relevant, wenn KI-Einführung größere Teile der Belegschaft betrifft und der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten selbst trägt.

Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

IPCEI-AI (KI-Verbundprojekte)

BMWE · Richtlinie zur Förderung von innovativen Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI)

Förderquote
Experimentelle Entwicklung 25 %, KMU +10/+20 Prozentpunkte, Kooperation/Verbreitung +15 Prozentpunkte, max. 60 %
Höchstbetrag
max. 25 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben (AGVO-Grenze)
Für
F&E
Status
Richtlinie vom 26.06.2026 (BAnz AT 27.07.2026 B1). Skizzen können jederzeit über easy-Online eingereicht werden; bewertet wird zu den Stichtagen 31. Oktober und 30. April (erstmals 21.08.2026).

Was gefördert wird: Zuschüsse für hochinnovative, anwendungsnahe FuE-Vorhaben (in der Regel TRL 5–8) zu KI-Technologien der nächsten Generation als Beitrag zum europäischen IPCEI-AI, z. B. Datenverarbeitung, souveräne Basis- und Branchenmodelle, KI-Betrieb, industrielle KI-Dienste und Cloud-/Edge-Technologien. Gefördert werden vor allem Verbundprojekte.

Wichtigste Bedingung: Verbundvorhaben mit wesentlichem Beitrag zum IPCEI-AI und klarem Bezug zur europäischen KI-Wertschöpfungskette; vor Arbeitsbeginn oder Vertragsabschlüssen ist die Bewilligung abzuwarten.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (bei Auszahlung) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Einzelvorhaben kommen in der Regel nicht in Frage. Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht. Ein Bonitätsnachweis für den Eigenanteil ist erforderlich.

Bezug zu KI-Projekten: Ein reines KI-Programm, aber für FuE-Konsortien an KI-Technologien gedacht. Für die Einführung von KI-Lösungen in einzelnen Mittelständlern ist es nicht geeignet.

Frist: Nächster Bewertungsstichtag: 31.10.2026

Quelle: bundesanzeiger.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussAntrag möglich

KI in Wertschöpfungsketten (BMFTR-Leitprojekte)

BMFTR (Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) · Richtlinie zur Förderung von Leitprojekten für die Nutzung von KI in Wertschöpfungsketten: Industrielle, domänenspezifische KI zur Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen in deutschen Schlüsselbranchen

Förderquote
Unternehmen in der Regel bis 50 % (AGVO-Aufschläge für KMU möglich)
Höchstbetrag
Konsortien beantragen in der Regel 10–20 Mio. € Gesamtzuwendung
Für
F&E
Status
Richtlinie vom 15.07.2026 (Bundesanzeiger vom 31.07.2026). Projektskizzen bis spätestens 01.11.2026 über easy-Online.

Was gefördert wird: Zuschüsse für große Verbundprojekte aus Wissenschaft und Industrie, die domänenspezifische KI-Systeme (z. B. spezialisierte Sprachmodelle, multimodale Modelle, RAG und Knowledge Graphs, Agentic Workflows) für konkrete Branchen wie produzierendes Gewerbe, Maschinenbau oder Landwirtschaft entwickeln und in reale industrielle Prozesse integrieren.

Wichtigste Bedingung: Industriegetriebenes Verbundprojekt mit vertikaler Integration in reale Branchenprozesse; Skizze bis 01.11.2026.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Verbünde aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland. Eine starke KMU-Beteiligung (als Verbundpartner oder assoziierte Pilotanwender) ist erwünscht; die Anwenderindustrie muss aktiv beteiligt sein, außerdem ist ein Projektbeirat Pflicht.

Bezug zu KI-Projekten: Ein KI-spezifisches Programm. Für Mittelständler ist es in der Regel nur als Verbundpartner oder assoziierter Pilotanwender in einem großen Konsortium zugänglich.

Frist: 01.11.2026 (Projektskizzen)

Quelle: bmftr.bund.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

BundZuschussStatus unklar

ESF-Sozialpartnerrichtlinie

BMAS mit BDA und DGB (ESF Plus) · Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Förderquote
Projektförderung (Quote nicht geprüft)
Höchstbetrag
Projektgesamtausgaben in der Regel bis 2 Mio. €, in Ausnahmefällen darüber
Für
Schulung, Beratung
Status
Richtlinie bis 31.12.2028 verlängert; es gab bisher Förderaufrufe (bis zu sieben genannt). Ob am 06.10.2026 ein Aufruf offen ist, wurde nicht bestätigt.

Was gefördert wird: Projektförderung für Vorhaben mit sozialpartnerschaftlichem Ansatz, u. a. regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung in KMU. KMU profitieren meist indirekt über laufende Projekte.

Wichtigste Bedingung: Antragstellung nur in einem Förderaufruf und mit sozialpartnerschaftlichem Ansatz.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland, jeweils mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz.

Bezug zu KI-Projekten: Kein direktes Instrument für einzelne KMU-KI-Projekte; allenfalls Teilnahme an Weiterbildungsangeboten bestehender Verbundprojekte.

Quelle: esf.de · Stand 6. Oktober 2026 · Status nicht abschließend bestätigt

BundZuschussPausiert

ZIM

BMWE (Abwicklung über Projektträger) · Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Förderquote
Einzelprojekt 25–45 %, Kooperation 30–60 % (KMU: 35–45 % bzw. 40–60 %)
Höchstbetrag
Förderfähige Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. 560.000 € je Unternehmen (Kooperation); rechnerisch max. ca. 310.500 € bzw. 336.000 € Zuschuss
Für
F&E
Status
Befristeter Antragsstopp seit 07.07.2026 (12 Uhr) für alle Projektformen und Projektskizzen, weil die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Ausgenommen sind Projekte in offenen internationalen Ausschreibungen. Laut BMWE soll die Antragsannahme Anfang 2027 wieder aufgenommen werden, abhängig vom Bundeshaushalt 2027. Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen.

Was gefördert wird: Zuschüsse für marktorientierte FuE-Projekte als Einzelprojekt oder Kooperationsprojekt (mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen), dazu Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung. Das Programm ist technologie- und branchenoffen.

Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss vor Projektbeginn eingehen. Das Projekt braucht einen erheblichen technischen Neuheitsgrad mit FuE-Risiko und darf nicht im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden.

Voraussetzungen und Stolperfallen

Antragsberechtigt: KMU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (einschließlich verbundener und Partnerunternehmen), in Kooperation mit einem geförderten KMU auch mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Bei Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Forschungseinrichtungen können Kooperationspartner sein.

Bezug zu KI-Projekten: Geeignet für die Entwicklung neuer KI-basierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit FuE-Risiko, nicht für die Einführung vorhandener KI-Lösungen. Derzeit können keine Anträge gestellt werden.

Quelle: bundesanzeiger.de · Stand 6. Oktober 2026 · auf offizieller Seite geprüft

Steuerliche Effekte (keine Förderprogramme im engeren Sinn)
  • IT-Sofortabschreibung (1 Jahr Nutzungsdauer): Für Computerhardware (einschließlich Peripheriegeräten) sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind dann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig abziehbar. (Quelle)
  • Degressive AfA bis 30 %: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, können Sie statt linearer AfA eine degressive AfA vom Restbuchwert ansetzen: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % pro Jahr. (Quelle)

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Beendete Bundesprogramme, die noch oft genannt werden (6)
  • KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (alt): Nicht mehr beantragbar. Seit 01.07.2025 ersetzt durch den ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) und den ERP-Förderkredit Innovation (513, 514). (Quelle)
  • uWM: Beratungsschecks wurden bis 31.10.2019 vergeben; über REACT-EU gab es Zusatzzweige bis Ende 2022. In der Förderperiode 2021–2027 wird uWM als INQA-Coaching fortgesetzt. (Quelle)
  • Bildungsprämie: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben; die Abrechnung war bis 31.12.2022 möglich. (Quelle)
  • Weiterbildungsverbünde (Bundesprogramm): Das Bundesprogramm lief von 2020 bis 2024; 53 Verbünde wurden gefördert, 20 arbeiten nach Ende der Bundesförderung weiter. (Quelle)
  • Digital Jetzt: Die Förderrichtlinie war bis 31.12.2023 befristet; eine Verlängerung ist im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht. Neue Anträge sind nicht möglich. (Quelle)
  • go-digital: Die Förderrichtlinie vom 13.12.2021 galt längstens bis 31.12.2024 ('aber nicht über den 31. Dezember 2024 hinaus'). Neue Verträge oder Anträge sind nicht möglich. (Quelle)

Typische Fehler, die Förderung kosten

  1. Erst beauftragt, dann beantragt. Bei Zuschüssen muss der Antrag in der Regel vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn gilt meist schon die erste rechtsverbindliche Bestellung oder Auftragsvergabe; vorbereitende Schritte wie Angebote einholen oder vorläufige Machbarkeitsstudien zählen nicht (AGVO Art. 2 Nr. 23 und Art. 6). Die genaue Regel steht in der jeweiligen Richtlinie.
  2. De-minimis-Grenze übersehen. Viele Programme sind De-minimis-Beihilfen: höchstens 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren, über alle Programme hinweg (VO (EU) 2023/2831, Art. 3). Frühere De-minimis-Hilfen müssen im Antrag angegeben werden.
  3. Doppelförderung (Kumulierung). Dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht aus zwei Programmen gefördert werden. Kombinationen gehen, wenn die Kosten sauber getrennt sind und beide Richtlinien es erlauben.
  4. Falscher Anbieter. Manche Programme verlangen registrierte Berater, autorisierte Coaches oder zertifizierte Bildungsträger. Das vor der Auswahl des Dienstleisters klären.
  5. Vorfinanzierung vergessen. Zuschüsse fließen meist erst nach Abschluss und Verwendungsnachweis.

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Häufige Fragen zur Förderung in Niedersachsen

Welche Förderprogramme für KI und Digitalisierung gibt es in Niedersachsen?

Auf Landesebene haben wir für Niedersachsen diese Programme erfasst: nIFP Niedersachsen (Antrag möglich), IFP Niedersachsen (Antrag möglich). Dazu kommen Bundesprogramme wie die Forschungszulage für eigene KI-Entwicklung, die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und Förderkredite. Stand 6. Oktober 2026.

Kann ich die Förderung beantragen, wenn ich den Auftrag schon vergeben habe?

Bei Zuschüssen meist nicht: Der Antrag muss in der Regel vor der Auftragsvergabe gestellt sein, schon ein unterschriebenes Angebot gilt oft als Vorhabenbeginn. Das gilt auch für nIFP Niedersachsen, IFP Niedersachsen. Eine Ausnahme ist die steuerliche Forschungszulage, die nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht wird.

Kann ich Landes- und Bundesförderung in Niedersachsen kombinieren?

Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Programme können sich ergänzen, etwa ein Landeszuschuss für die Software-Umsetzung und die Weiterbildungsförderung für die Schulung. Entscheidend sind die Kumulierungsregeln der jeweiligen Richtlinie und bei De-minimis-Beihilfen die Obergrenze von 300.000 € in drei Jahren.

Gilt die Forschungszulage auch für Unternehmen in Niedersachsen?

Ja. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes und steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen, unabhängig von Bundesland und Größe. Sie passt, wenn Sie selbst etwas technisch Neues entwickeln, nicht beim Einführen fertiger Software. Mehr dazu: Forschungszulage für KI-Entwicklung.

Hinweis zu den Angaben

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 6. Oktober 2026. Keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung im rechtlichen Sinne. Maßgeblich sind allein die gültigen Richtlinien und Auskünfte der Fördergeber; Programme ändern sich und Budgets können ausgeschöpft sein. Einträge, deren aktuellen Status wir nicht auf einer offiziellen Seite bestätigen konnten, sind als „Status unklar“ markiert. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an info@neuravision.de.

Förder-Check für Niedersachsen